Es gibt einige Versicherungen, die auf jeden Fall sinnvoll sind. Diese sollten Sie per Möglichkeit abschließen, wenn Sie das erste Eigenheim beziehen, um einen bestmöglichen Schutz gewährt zu bekommen. Im Folgenden werden Ihnen die wichtigsten Versicherungen näher vorgestellt.
Die Wohngebäudeversicherung
Eine Wohngebäudeversicherung schützt den Eigentümer von der Immobilie davor, wenn finanzielle Folgen von einem Sachschaden auftreten. Sollte ein Schadensfall eintreten, ist das gesamte Gebäude versichert. Zusätzlich kann von einem Versicherungsschutz für die fest eingebauten Gegenstände profitiert werden. In der Regel sind bei einer Wohngebäudeversicherung Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Sturm und Hagel, Leitungswasser und Überspannung abgedeckt. Sollte ein Brand entstehen und die Betroffenen über eine Wohngebäudeversicherung verfügen, wird die Versicherung alle Kosten decken. Zusätzlich wird ein Schadenersatz für die Kosten, welche durch den Ruß oder das Löschwasser entstehen, geleistet. Es kann natürlich auch vorkommen, dass es Schäden durch eine Implosion, Explosion oder einen Blitzschlag gibt. Durch diese Ereignisse kann ein Totalschaden auftreten und die Betroffenen werden froh sein, wenn vorab eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen wurde, sodass die Versicherung die Kosten übernimmt. Die Versicherung greift auch bei Sturm- oder Hagelschäden. Sollte es einen Sturmschaden am Dach geben, ist es entscheidend, welche Windstärke aufgetreten ist. Sollte es mindestens die Windstärke acht sein, wird die Versicherung für die Reparatur des alten Dachs aufkommen oder ein neues Dach finanzieren. Sollten Schäden durch Hagel aufgetreten sein, wird die Versicherung die Schäden unabhängig von der Windstärke bezahlen. Ein weiterer wichtiger Aspekt, der mit einer Wohngebäudeversicherung abgeschlossen ist, ist ein Schaden, welcher durch Leitungswasser entstanden ist. Die Wohngebäudeversicherung bezahlt den Schaden, wenn die Wasserrohre platzen. Es sind Schäden durch die wasserführenden Leitungen sowie die dazugehörigen Anlagen versichert. Diese wären Schäden durch Wärme- und Klimapumpen, Spül- und Waschmaschinen, Heizrohre und -körper, Wasserentsorgung und -versorgung. Es ist natürlich auch möglich, dass die Versicherung Schäden, welche durch ein Wasserbett oder ein Aquarium entstehen, abgedeckt. Letztlich deckt die Wohngebäudeversicherung auch Schäden durch eine Überspannung in Folge eines Blitzschlags ab.
Was passiert, wenn ein Totalschaden vorliegt?
Natürlich kann es auch vorkommen, dass ein Haus zum Beispiel abbrennt. In diesem Fall wird der Neuwertpreis entrichtet. Dies bedeutet, dem Versicherten wird ein gleichartiges und neues Haus zu den heutigen Preisen bezahlt. Es werden auch die Planungs-, Konstruktions- und Architektenkosten übernommen. Allerdings ist es wichtig, dass der Wiederaufbau innerhalb von drei Jahren begonnen wird. Andernfalls kommt die Versicherung nämlich nicht für die Neuwerterstattung auf. Es ist wichtig, dass auch die Kosten für den Mietersatz versichert werden sollten, da ein abgebranntes Haus nicht bewohnt werden kann.
Die Elementarschadenversicherung
Sollte eine Elementarschadenversicherung beziehungsweise eine erweiterte Naturgefahrenversicherung abgeschlossen werden, schützt dies die Betroffenen vor den finanziellen Folgen von den Naturereignissen. Je nach Vertrag sind im Allgemeinen das Gebäude, das Eigentum oder beides versichert. Die Ursachen können ein Vulkanausbruch, ein Erdbeben, eine Erdsenkung, eine Lawine oder ein Erdrutsch, Schneedruck, Hochwasser oder Starkregen, Rückstau oder Überschwemmung sein. Dies ist aber von den genauen Vertragsbedingungen abhängig. In den meisten Fällen wird eine Selbstbeteiligung vereinbart, sodass der Versicherte im Schadensfall einen Teil von den Kosten selbst tragen muss. Es gibt auch die erweiterte Naturgefahrenversicherung. Diese wird als Zusatzbaustein zu der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung angeboten und kann optional abgeschlossen werden. Allerdings ist es wichtig, dass sie nicht alleine abgeschlossen werden kann. In vielen Fällen stellen die Versicherer aber bereits eine Wohngebäude- und Hausratversicherung bereit, in der die erweiterte Naturgefahrenversicherung inkludiert ist. Jeder, der sie in diesem Fall nicht benutzen möchte, muss sie explizit abwählen. Die Wohngebäudeversicherung mit der erweiterten Naturgefahrendeckung deckt alle Kosten, die bei Reparaturen am und im Haus sowie den Nebengebäuden entstehen. Nebengebäude sind zum Beispiel ein Schuppen oder eine Garage. Außerdem werden die Sanierung und die Trockenlegung des Gebäudes, die eventuellen Kosten für den Abriss von dem Gebäude, der Bau sowie die Konstruktion eines gleichwertigen Hauses und die Kosten für die Mietausfälle beziehungsweise eine alternative Unterkunft übernommen. Letzteres wird nur gewährt, wenn das Haus unbewohnbar ist. Der Schutz gegen die Elementarschäden ist bei den älteren Wohngebäudeversicherungen meist nicht inkludiert. Im schlimmsten Fall kann so eine Katastrophe dann einen finanziellen Ruin herbeiführen. Jeder, der auf der sicheren Seite sein will, sollte aufgrund dessen immer überprüfen, ob die Wohngebäudeversicherung auf den Naturgefahrenschutz hinweist, sodass die Schäden nicht selbst bezahlt werden müssen.
Die Haftpflichtversicherung
Selbst wenn die eigene Immobilie nicht vermietet wird, sondern selbst bewohnt wird, ist es sinnvoll, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Es kann nämlich vorkommen, dass einem anderen unbeabsichtigt oder versehentlich ein Schaden zugefügt wird. Für diesen muss der Besitzer dann selbst gerade stehen und ihn bezahlen. Die häufigsten Schadensfälle treten auf, wenn eine angebrachte Deckenlampe herunterfällt und jemanden verletzt, ein geparktes Auto beschädigt wird, ein Passant wegen dem Glatteis auf dem Grundstück stürzt oder ein Besucher in der Wohnung auf einem glatten Boden ausrutscht. Die private Haftpflichtversicherung bietet einen Schutz gegen solche Schadenersatzansprüche. Außerdem sind auch die minderjährigen und unverheirateten Kinder sowie der Ehepartner mitversichert.
Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung eignet sich für all jene, die die eigene Immobilie vermieten. Der Eigentümer ist nämlich dafür verantwortlich, dass die Dritten sich nicht verletzen. Sollten die Passanten durch einen herabfallenden Eiszapfen, einen umgestürzten Baum, vereiste Gehwege oder lose Gehwegplatten verletzt werden, kommt diese Versicherung auf. Jeder, der eine private Haftpflichtversicherung hat und das Gebäude somit selbst bewohnt, kann auf diese Versicherung allerdings verzichten. Die Versicherung eignet sich vor allem für Besitzer beziehungsweise Eigentümer von unbebauten Grundstücken, Mehrfamilienhäusern und Einfamilienhäusern mit Einliegerwohnungen. Letzteres wird dadurch begründet, da die private Haftpflichtversicherung nur dann greift, wenn das Einfamilienhaus auch selbst benutzt wird. Ansonsten wird die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung benötigt. Diese Versicherung eignet sich aber auch für Wohnungseigentümer von Gebäuden, wenn diese für eine Eigentümergemeinschaft gebaut worden sind. Mit der privaten Haftpflichtversicherung werden nur die Gefahren abgedeckt, die in der eigenen Wohnung, dem Kellerraum oder dem Parkplatz passieren.
Die Hausratversicherung
Die Hausratversicherung ermöglicht es den Mietern und Eigenheimbesitzern, dass die beweglichen Gegenstände abgesichert werden. Diese können Elektrogeräte, Kleidung oder Möbel sein. Die Versicherung bezahlt den Schaden, wenn er durch ein Feuer, einen Blitzschlag, einen Einbruch beziehungsweise Diebstahl, Sturm und Hagel, Leitungswasser oder eine Überspannung entstanden ist. Natürlich kann der Schutz auch erweitert werden, indem zum Beispiel ein Fahrraddiebstahl abgesichert wird. Es werden die Wertminderung bei uneingeschränkt nutzbaren Gegenständen oder beschädigten Gegenständen, die Reparaturkosten bei beschädigtem Inventar sowie der Wiederbeschaffungspreis bei irreparablem oder gestohlenem Inventar übernommen. Dies muss allerdings nicht der Kaufpreis sein. Der Versicherte erhält genau so viel Geld, dass ein gleichwertiger Gegenstand nach den heutigen Preisen erworben werden kann. Es ist besonders wichtig, dass die Hausratversicherung im Laufe der Zeit im Umfang und im Wert angepasst wird. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn teure Wertsachen oder Anschaffungen wie zum Beispiel Schmuck gekauft werden. Der Versicherte sollte regelmäßig überprüfen, ob die Entschädigung für die Wertsachen ausreichend ist. Ansonsten liegt nämlich eine Unterversicherung vor.
Der zusätzliche Schutz für Öltanks, Scheiben und Photovoltaikanlagen
Durch Hagelschauer, Blitze oder Brände kann eine Photovoltaikanlage stillgelegt werden. Die Hausbesitzer sollten aufgrund dessen vorsorgen, damit keine finanziellen Einbußen entstehen. Die Photovoltaikanlage kann mit einer eigenen Police abgesichert werden und somit unabhängig vom Haus sein. Darüber hinaus kann die Photovoltaikanlage aber auch mit einem Zusatzbaustein mit der normalen Gebäudeversicherung mitversichert werden. Im Schadensfall erhalten die Versicherten alle Teile der Photovoltaikanlage bezahlt. Hierzu zählen die Verkabelung, der Wechselrichter, die Befestigungselemente, der Montagerahmen sowie die Solarmodule. Zusätzlich kann die Photovoltaikanlage gegen Bedienungsfehler, Tierbisse oder Diebstahl abgesichert werden. Ein weiterer wichtiger Zusatzbaustein der Wohngebäudeversicherung ist die Glasbruchversicherung. Sie leistet dann Ersatz, wenn die Scheiben brechen. Die Ursache spielt hierbei keine Rolle. Bei der Glasbruchversicherung sind die Wintergärten, Panoramafenster, Lichtkuppeln aus Kunststoff oder Glas, Profilbaugläser und Glasbausteine, Spiegel sowie Platten und Scheiben aus Glas versichert. Jeder, der mit Öl heizt, sollte von einer Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung Gebrauch machen. Sie zahlt nämlich dann, wenn das Öl aus den Tanks das Grundwasser verseucht oder wenn das Öl in das Erdreich sickert, wenn der Tank befüllt wird. Es kann nämlich vorkommen, dass der Austausch von dem Erdreich sehr hohe Kosten verursacht, selbst wenn nur geringe Mengen an Öl einsickern.